Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu muss spätestens nach den ersten fünf Sitzungen (den sog. "probatorischen" Sitzungen) ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung gestellt werden. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen muss eine Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes eingeholt werden (Konsiliarbericht). Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von mir. Einen Überweisungsschein vom Arzt benötigen sie nicht mehr, sie müssen aber Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen.
Privat Versicherte
Die privaten Versicherungen haben unterschiedliche Regelungen bzgl. der Kostenübernahme von Psychotherapie. Bei manchen Versicherungen wird eine pauschale Anzahl von Stunden im Jahr antragsfrei übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung darüber. Beihilfestellen haben Antragsformulare (Antrag auf Psychotherapie im Downloadcenter), die sie sich zuschicken lassen oder im Internet herunterladen und mir dann mitbringen können. Bis zu 5 probatorische Sitzungen können Sie antragsfrei in Anspruch nehmen. Eine Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes muss ebenfalls eingeholt werden (Konsiliarbericht).
Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Dies hat den Vorteil, dass Ihre Psychotherapie nicht beim Kostenträger dokumentiert ist. Die Kosten hierfür betragen 90,00 € für eine Sitzung Einzeltherapie von 50 Minuten.
Soldaten
Als Soldatin oder Soldat benötigen Sie eine Überweisung vom Truppenarzt mit einem Kostenübernahmeformular für zunächst 5 probatorische Sitzungen. Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, wird im Anschluss von mir ein Antrag auf Kostenübernahme für Kurzzeit - oder Langzeittherapie gestellt.