Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu muss spätestens nach den ersten fünf Sitzungen (den sog. "probatorischen" Sitzungen) ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenversicherung gestellt werden. Im Verlauf der probatorischen Sitzungen muss eine Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes eingeholt werden (Konsiliarbericht). Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von mir. Einen Überweisungsschein vom Arzt benötigen sie nicht mehr, sie müssen aber Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen.
Soldaten
Als Soldatin oder Soldat benötigen Sie eine Überweisung vom Truppenarzt mit einem Kostenübernahmeformular für zunächst 5 probatorische Sitzungen. Liegt eine behandlungsbedürftige Erkrankung vor, wird im Anschluss von mir ein Antrag auf Kostenübernahme für Kurzzeit - oder Langzeittherapie gestellt.